Kürzlich habe ich einen sehr charakterlosen Kommentar zugelassen, in der Meinung, einmal könne man etwas Grenzwertiges schon hinnehmen. Ich habe ihn wiederum streng kommentiert. Darauf folgten vom gleichen Sudler mehrere zeternde Anwürfe, die eine Androhung von Massenmord an Christen beinhalteten, und als ich diese Kommentare nicht zuließ, ein weiterer, der mir Zensur vorwarf.
Zensur liegt vor, wenn die freie Meinungsäußerung in unzulässiger Weise behindert wird. Zulässig ist nach deutschem Recht das Verbot solcher Äußerungen, die die Rechte anderer Menschen in hohem Maße beschneiden, also Aufrufe zur Gewalt, Gutheißung von Gewalttaten, Verleumdung und üble Nachrede. Der Sinn des § 130 StGB erschließt sich, wenn man länger als dreißig Minuten am Stück darüber nachdenkt, welche Verbrechen ohne ihn nicht nur möglich, sondern an der Tagesordnung wären, und was ohne eine derartige Gesetzeslage bereits angerichtet wurde.
Illegale Äußerungen sind ausnahmslos immer illegal. Es wird zwar keinen Kläger geben und also auch keinen Richter, wenn jemand in der Abgeschiedenheit seiner vier Wände zum Mord aufruft. Sobald er das aber so laut tut, daß die Nachbarn es hören, muß er mit einem Prozeß rechnen. In der Netzöffentlichkeit heißt das: Gewaltverherrlichende, menschenverachtende und verleumderische Äußerungen in der Abgeschiedenheit eines nur mit Passwort betretbaren Forums sind illegal, aber kaum zu verhindern. Erscheinen sie jedoch vor einer weiteren Öffentlichkeit, etwa auf einem öffentlich sichtbaren Weblog, und ist der Scribent für das deutsche Recht erreichbar, können sie geahndet werden. Ist er nicht erreichbar und derjenige, in dessen Zuständigkeitsbereich diese Äußerung gemacht wurde, nimmt sie kommentarlos hin, macht er sich selbst strafbar und beweist im übrigen Gleichgültigkeit oder schweigende Zustimmung.
Ein Staat, der Straftaten nicht verfolgt, obwohl er es könnte, ist ebenso verdächtig wie ein Staat, der zensiert. Eine Privatperson, die auf ihrem Grund und Boden oder in einem in ihrer Verantwortung stehenden Netzort Verbrechen zuläßt, obwohl sie eingreifen könnte, macht sich zum Mittäter.
Schon deshalb ist es nicht Zensur zu nennen, wenn ich Kommentare, die einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellen, lösche. Zudem ist aber dies Weblog ausschließlich mein Eigentum, mit dem ich im Rahmen der Gesetze nach Belieben schalten und walten kann. Ich bin nicht verpflichtet, irgendwelche Äußerungen, auch legale, in der Kommentarfunktion meines Blogs zuzulassen, ebenso wie ich nicht verpflichtet bin, jedermann Zutritt zu meiner Wohnung zu gewähren. Daraus ergibt sich, daß ich als Privatmensch gar nicht imstande bin, Zensur auszuüben.
Untersage ich Nazis, gewaltbereiten Christophoben und ähnlichen Dumpfbacken, im Kommentarbereich meines Blogs Dummtüch zu schreiben, so ist das nicht Zensur, sondern Geschmack (und besserer, als die Betreffenden je haben werden).







Ich bin immer wieder erstaunt, wie viel unterschwellige oder offene Aggression in der Anonymität des Netzes aufkommt.
Für mich persönlich ist es sehr hilfreich, was hier mit einer noch recht frischen Wut geschrieben worden ist, denn genau die Frage des Balanceaktes zwischen Zensur ausüben und mich selbst schützen, hat mich schon manches Mal während des Bloggens umgetrieben. In diesem Sinne war es für mich sehr bereichernd eine so klare Position zu lesen, die gut nachzuvollziehen ist.
Recht so! Man muß ja nicht alles mitmachen (und seinen Lesern auch nicht alles zumuten)…
Erynnie, ich staune auch immer wieder. Denn einerseits sind ja derartige aggressive Äußerungen auch meist eine Form der Prahlerei – “Seht, ich trau mich jetzt mal, zu widersprechen”. Andererseits ist das Verstecken in der Anonymität keinesfalls etwas, womit man prahlen könnte. Dieser Widerspruch wird von den Schreibern derartiger Kommentare ausgehalten, vermutlich, ohne daß er sie stört.
Muetzenfalterin, zunächst einmal willkommen auf diesem Blog. Es freut mich, wenn ich durch meine zornigen Worte auch auf anderer Ebene etwas klären kann.
Alipius, genau – ich lasse meine gutwilligen Leser auch nicht piesacken, wenn ich es verhindern kann.
Mal ganz platt gesagt, in unseren Blog haben wir Hausrecht. Und wer sich gegen die Regeln des Hauses benimmt, kriegt halt Hausverbot. Ganz einfach. Im Übrigen ist es sogar für Dich sehr grenzwertig, solche Kommentare zuzulassen, weil Du unter Umständen dann selber dran bist. Und wer zu Mord aufruft, wenn vielleicht auch nur indirekt, macht sich strafbar. Punkt. Ende der Diskussion.
Und meistens trauen sich diese Dumpfbacken ohne menschliches Antlitz ja nur aus dem Schutz der Anonymität solche Dinge zu schreiben. Oder eben von weit her, wo deutsches Strafrecht nicht greift.
Was sie nicht merken ist, das wir gegen solche Angriffe immun sind, das wir uns unsere Mitmenschlichkeit, unser Menschenbild und unsere Lebenseinstellungen davon nicht nehmen lassen, sondern sie sogar noch bestätigt sehen. Wer von uns will schon so hasserfüllt durch die Gegend laufen.
Wieviel schöner lebt es sich doch mit Respekt vor dem anderen, mit Interesse an anderen Kulturen und Völkern, mit Toleranz und Mitmenschlichkeit.
Im Grunde arme Seelen, die dagegen wettern, aber Mitleid habe ich mit soviel Dummheit trotzdem nicht.
Ich lasse mir sehr gern Zensur und ähnliches vorwerfen, aber in meinem Blog entscheide ich und nur ich, wessen Kommentare ich mir und meinen Gästen zumuten möchte. Da kann mir eine gewissen japanische Flachzange auch 1000 Kommentare nacheinander in den Blog werfen – die Tür bleibt zu, sein Geschwaller verebbt im Nirgendwo und mich tangiert das Alles nicht mal peripher.
Mir fällt gerade Herr Wulff ein, der sich jahrelang von Herrn Diekmann und seiner Schundpresse hofieren ließ und jetzt, als sich eben jene Schundpresse seiner Skandälchen annimmt, holt er die Moralkeule raus. Irgendwie ähnlich behämmert. Wer Wind sät wird Sturm ernten.
Die Grenzwertigkeit besagten Kommentars war mir durchaus bewußt; deshalb war es auch nötig, gegenzukommentieren.
Der Unterschied zwischen Hausrecht und Zensur ist leider nur solchen Leuten klar, die nicht zu haltlosen Pöbeleien neigen. Pöbler sind halt Sensibelchen und fühlen sich gern in ihren Rechten verletzt, wenn man ihnen nur über den Mund fährt.
Ich tippe auf schwere Kindheit.
Gähn.
Naja, eigentlich kann es einem ja leidtun. Wenn man sonst nichts im Leben hat, muss man eben irgendwas aus der Mottenkiste zaubern. Auch nicht einfach.
Danke, Claudia, für diesen Beitrag. Die Mützenfalterin hat darauf bereits geschrieben, was wir denken!
Ich habe keine Ahnung was eine illegale Äußerung ist.
Ist es nicht erst einmal ein Versuch, aus seinem Herzen keine Mördergrube mehr zu machen?
Ich habe mir mal erlaubt, auf Theomix Blog zu äußern: “Ich möchte Bomben werfen!” Schwupps kam eine Ablehnung und Verurteilung. Dabei hat Jesus selber laut dem Evangelium ausgesagt: “Er wolle das Feuer auf die Erde falle und dass es schon brenne.” Wo ist da der Unterschied zwischen meiner Aussage und der von Jesus, vor allen Dingen wenn wir als Christen ja daran glauben dass Gott Mensch geworden ist und ich ihn somit in jedem Menschen treffe?
Dann scheint es mir fehlt es doch nur an der nötigen Beziehung die eben hergestellt werden kann oder auch nicht. Es fehlt den meisten das richtige Wort welches Frieden stiftet und in der der größte Chaot sich auch noch als ein Mensch wahr- und angenommen fühlen darf.
Da haben eben wir als die guten leider keine gute Erziehung und Kindheit gehabt, dass uns jetzt die positiven Worte fehlen, die aus einem anscheinenden Unhold wieder ein menschliches Wesen macht.
Im Anfang war immer das Wort welches Fleisch wird. Es kommt auf Deine und meine Entscheidung an das richtige Wort zu finden welches Frieden stiftet.
Gegen Ahnungslosigkeit hilft meist Nachdenken und Nachlesen, zum Beispiel die drei oben angegebenen Links. Mordaufruf und Billigung von Mord sind nach deutschem Recht illegal – und nach nicht nur meinen moralischen Standards widerlich.
Übrigens geht es hier nicht um Deine oder meine Erziehung, sondern darum, daß ich auf diesem Blog keine wüsten Pöbeleien dulde.
Ferner bitte ich Dich, jetzt nicht hier zu beginnen, was Du auf Theomix’ Blog nicht mehr kannst. Ich wäre sonst gezwungen, auch darauf mit Löscharbeiten zu reagieren.
@rote Gräfin: Ist dein Kommentar ernstgemeint? Falls nein, selten so gelacht! Falls doch, ich kann dir versichern, es gibt Menschen, denen kann man monatelang positive Worte predigen, bei denen kommt nichts davon an. Deren Lebensinhalt besteht darin, andere zu provozieren und gebetsmühlenartig den gleichen Schwachsinn abzusondern. Dass denen der Saft abgedreht wird, ist für Menschen die bis 3 zählen können eine mehr als logische Konsequenz.
Dass du deine Worte mit denen von Jesus vergleichst, kommentiere ich besser nicht.
(Unfassbar, was es für Menschen gibt, mir fällt manchmal echt nix mehr ein…. murmel…)
Bitte, keine Trolle füttern!
Zensur kann eh nur der Staat ausüben, oder gegebenenfalls ein Organ, das der öffentlichen Meinungsbildung dient. Das trifft auf ein privates Blog per definitionem schon nicht zu. In meinem Blog darf man zwar viele Meinungen äußern, aber sobald der Ton beleidigend wird oder die Inhalte strafbar, ist Sense.
Schreien diese Leute eigentlich auch “Zensur”, wenn sie bei einem Bekannten “flotte” Sprüche loslassen, und der sagt, “hör mal, sowas will ich in meinem Haus nicht hören”?
Wolfram, wenn besagte Leute so sind, ist das eine Erklärung für ihre Einsamkeit.
Im Gespräch „positive Worte“ zu finden, die „aus einem anscheinenden Unhold wieder ein menschliches Wesen“ machen, das ist eine ganz besondere Herausforderung. Man sollte allerdings diesen hohen Anspruch, so gelassen er auch formuliert wird, gelegentlich dahingehend prüfen, ob man selbst nicht an ihm zu zerbrechen droht. Das wäre auch nicht christlich.
Die Basis jeden Dialogs ist der Umstand, dass sich die Dialogführenden gegenseitig als Personen betrachten und ein unbedingtes Existenzrecht zubilligen, unabhängig vom Inhalt der Gesprächsbeiträge. Wer dazu nicht bereit ist, muss ausscheiden. Das ist nicht ganz dasselbe wie der „Diskursverweigerer“ bei Habermas, aber der „Dialogfundamentverachter“ stellt sich ebenfalls mehr oder weniger bewusst außerhalb der Gesprächskultur.
In dem Moment, wo mir der Dialogpartner signalisiert, dass es ihm egal ist, ob ich (als Angehöriger einer Menschengruppe) lebe oder nicht, ob meine Menschenwürde verletzt wird oder nicht (und auch die Lüge ist nach Kant eine Verletzung dieser Würde), in dem Moment muss der Dialog leider unterbrochen werden. Der Dialogpartner erhält dadurch die Gelegenheit zur Selbstreflexion.
Zeigt sich jedoch, dass er dazu nicht in der Lage oder nicht willens ist, es ihm also weiterhin nur darum geht, „andere zu provozieren und gebetsmühlenartig den gleichen Schwachsinn abzusondern“, muss der Dialog beendet werden – im Interesse der Sache, der anderen Beteiligten, der eigenen Integrität und nicht zuletzt auch zum Wohle dieser Person.
Es gibt Menschen, mit denen kann man in bestimmten Situationen und über bestimmte Themen nicht reden. Selbst die Gewaltfreie Kommunikation nach Marshall Rosenberg hat Grenzen (das sage nicht ich, sondern Rosenberg). Und was man nicht kann, das muss man auch nicht sollen. Ich glaube, dass sich das auch aus christlicher Sicht sehr gut begründen lässt.
Josef Bordat
Dank für diese Ausführungen.
Ich denke, man kann auch “zu gut” sein, dann nämlich, wenn man immer wieder auf Leute zugeht, von denen man längst weiß, daß sie weder dazulernen noch andersartige Menschen dulden wollen.
Noch etwas: Ich finde es gut und richtig, liebe Claudia, dass Du bei Äußerungen, die materiell den in § 130 StGB Abs. 1 Nr. 1 und 2 beschriebenen Merkmalen entsprechen, auch wirklich Anzeige wegen eines möglichen Verstoßes gegen § 130 StGB erstattest. Hut ab! Bloß: Mach Dir da nicht so viele Hoffnungen, dass es zur Anklage und dann zur Verurteilung kommt. Die Hürde, die § 130 StGB davor errichtet, ist sehr hoch. Die entsprechenden Äußerungen müssen nämlich nicht nur öffentlich getan werden (also zum Beispiel hier im Kommentarbereich), sondern sie müssen auch „geeignet [sein], den öffentlichen Frieden zu stören“. Das muss man zusätzlich nachweisen. Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn eine sehr große Zahl an Menschen von der Sache Kenntnis erlangt (also, wenn die Äußerung z. B. in den Massenmedien getan wird). Ansonsten kommt ggfs. auch noch § 111 StGB in Frage, aber auch da wird genauestens die Kausalität geprüft. LG, JoBo
Es ist ja richtig, daß nicht hysterisch verurteilt wird, sondern erst einmal sehr genau geprüft. Für Straftaten im Netz gilt zudem, daß oft der Täter für die deutsche Justiz gar nicht greifbar ist. Aber wenn Leute wirklich mehrmals Aufrufe zum Massenmord aufrufen, und das bei zahlreichen Bloggern, kann ich kaum anders, als es der Polizei mitzuteilen.
Dank für den Hinweis auf § 111 StGB.
(Manchmal denke ich ja auch, vielleicht greift eher § 1906 BGB, aber vor dessen Anwendung sind aus gutem Grund sehr hohe Hürden.)
Liebe Claudia,
)
(Zuerst mal alles Gute für 2012
Ich bin gerade aus privaten Gründen gezwungen mich mit jeder Menge, Blödsinn auseinanderzusetzen, den hirnfreie Fanatiker massenhaft im Netz absondern und ich stelle immer wieder fest, daß gerade diejenigen besonders auf ihre Meinungsfreiheit pochen, die sie am liebsten abschaffen würden. Und außerdem bin ich schockiert, was so alles im Netz (auch im Einflussbereich unseres Rechtssystems) veröffentlicht wird, ohne daß es Konsequenzen zu haben scheint.
Deswegen ist es besonders wichtig immer wieder deutlich Stellung zu beziehen und Leuten die unserer Freiheitlich Demokratischen Grundordnung in welcher Form auch immer am Zeug flicken wollen die rote Karte zu zeigen.
Das wollte ich nochmal ergänzend gesagt haben.
lg
Zia
Liebe Zia,
auch Dir beste Wünsche für das noch neue Jahr!
Ich freue mich über jeden demokratisch Gesonnenen, zumal mich gelegentlich der Verdacht beschleicht, ich kenne alle echten Demokraten in Deutschland persönlich.