Iustitia Iranica

Das Folgende ist meine Übersetzung einer im Netz gefundenen inoffiziellen Übersetzung ins Englische des Urteils gegen Youcef Nadarkhani. Es ist also die Übersetzung einer holprig scheinenden Übersetzung, beide ohne Amtssiegel, und ich behaupte daher nicht, daß sie vollkommen fehlerfrei ist.
Dies vorausgeschickt, präsentiere ich sie mit der Bitte um Beachtung, um Aktion (verschiedene Petitionsmöglichkeiten findet Ihr rechts unter Nadarkhanis Photo) und um Gebet.

Im Namen Allahs
An die Anwälte des Verurteilten
An das örtliche Gericht
An das einzelstaatliche Gericht in Gilan, Abt. 11

5. Dezember 2010

Ausgefertigt von Richter Morteza Fazel, Oberster Gerichtshof Abt. 27, und Azizoallah Razaghi

Herr Youcef Nadarkhani, Sohn des Byrom, 32 Jahre alt, verheiratet, geboren in Rasht in der Provinz Gilan, wird schuldig gesprochen, sich im Alter von 19 Jahren vom Islam abgewandt zu haben, der größten Religion ach dem Zeugnis des Mohammed.

Er hat oft an christlichen Gottesdiensten teilgenommen und hauskirchliche Gottesdienste organisiert, hat missioniert, ist getauft worden und hat andere getauft und so Muslime zum Christentum konvertiert. Er wurde des Bruches islamischen Rechts beschuldigt, da er seit seiner Pubertät (nach islamischem Gesetz ab dem Alter von 15 Jahren) bis zum Alter von 19 Jahren im Jahre 1996 als Muslim in einem muslimischen Haushalt erzogen wurde. Während der Gerichtsverhandlungen leugnete er die Prophetie Mohammeds und die Vollmacht des Islam. Er gab an, Christ und nicht mehr Muslim zu sein.

Nach vielen Gerichtsverhandlungen in Anwesenheit seines Anwalts und eines Richters wurde er zum Tod durch den Strang aufgrund Art. 8 des Tahrir-olvasileh [eines Buches von Khomeini über Sharia und die Fatwa des Ayatollah Makarem Shirazi] verurteilt. Sein Anwalt ging gegen dies Urteil in Berufung und wandte sich an den Obersten Gerichtshof.

***

Antwort des Obersten Gerichtshofes

12. Juni 2011

Im Namen Allahs

Wir wissen, daß Herr Nadarkhani gestanden hat, daß er im Herzen und in seinen Taten kein Muslim mehr ist und zum Christentum konvertiert ist, und daß er andere Muslime angewiesen und ermutigt hat, zum Christentum zu konvertieren. Und durch Werbung und Pastorendienst in einer Kirche hat er wiederholt seinen christlichen Glauben bekannt und den Propheten Mohammed sowie den zwölften Imam geleugnet und den ganzen Koran sowie die Wahrheit des Koran geleugnet.

Sein Fall wurde an den Obersten Gerichtshof (Richter Fazel) übergeben, und gemäß Art. 265 Abs. 2 des Strafrechts der Islamischen Republik muß dieser Fall zum Gericht von Gilan, Abt. 11, zurückgehen, von dem er ausging, und weiterhin muß von seinen Bekannten, Verwandten, älteren Nachbarn und Muslimen, mit denen er regelmäßig zusammentraf, in Erfahrung gebracht werden, ob er von der Pubertät (15 Jahre) an bis zum Alter von 19 erwiesenermaßen kein Muslim war. War er es jedoch, so muß er seinen christlichen Glauben bereuen. Eine Untersuchung, die dies beweisen könnte, hat nicht stattgefunden; wenn bewiesen werden kann, daß er als Erwachsener ein praktizierender Muslim war und nicht bereut hat, wird die Hinrichtung durchgeführt.

Unterzeichnet von Morteza Fazeli und Azizollah Razaghi

Vermutlich im Herbst dieses Jahres wird über Nadarkhanis Schicksal entschieden. Sollte der iranische Gerichtshof zu der Entscheidung kommen, daß Nadarkhani niemals praktizierender Muslim war, bedeutet das nach islamischem Recht Freispruch. Ist das Gericht der Überzeugung, daß Nadarkhani ein konvertierter Muslim ist und seinem christlichen Glauben nicht abschwört, bedeutet es seinen Tod. Bis zu der richterlichen Entscheidung bedeutet es Gefangenschaft in einem diktatorischen Knast.

Werbung

Über Claudia Sperlich

Dichterin, Übersetzerin, Katholikin. Befürworterin der Vernunft, aber nicht in Überdosierung.
Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

2 Antworten zu Iustitia Iranica

  1. Pingback: Urteil und Begründung

  2. Pingback: Wenn alte Vorwürfe nicht halten | Mein Leben als Rezitatorin und Verlegerin

Kommentare sind geschlossen.