Das ist die gekürzte Fassung des Artikels So what if abortion ends life? [Abtreibung beendet Leben – na und?] der Autorin Mary Elizabeth Williams in der amerikanischen Netzzeitschrift Salon. Ich habe mir die Mühe gemacht, ihn auszugsweise zu übersetzen; unkommentiert kann ich ihn nicht stehenlassen. Einige Stellen zitiere ich auch im Original, weil ich mir sonst selbst nicht glauben würde, sie richtig übersetzt zu haben. Leben steht in diesem Artikel übrigens immer für menschliches Leben.
Von allen teuflisch schlauen Winkelzügen der Lebensschützer-Lobby ist sicher einer der größten ihre beharrliche Anwendung des Wortes „Leben“. Leben! Wer wird etwas dagegen sagen wollen? Wer wird auf Seiten des Nicht-Lebens sein wollen? Deshalb hat die Sprache derer, die Abtreibungen befürworten [im Original: who support abortion], dies über so lange Zeit vorsichtig in andere Worte gekleidet. Während Abtreibungsgegner sich selbst eifrig als „pro life“, Lebensschützer, bezeichnen, mußten wir anderen uns mit nicht halb so hochtrabenden Worten wie „choice“ (Wahl) und „Reproduktive Freiheit“ herumschlagen. Ein Gespräch über „Leben“ ist oft ein allzu dornenreicher Weg. Trotzdem weiß ich, daß ich während meiner eigenen Schwangerschaften nie auch nur einen Augenblick lang von der Überzeugung abwich, daß ich ein menschliches Leben in mir trug. Ich glaube, genau das ist ein Fötus: Menschliches Leben. Und das macht mich kein Jota weniger eindeutig in meiner Pro-Choice-Einstellung.
Frau Williams steigt grandios ein: Wohl wissend, daß zahlreiche Lebensschützer religiöse Menschen sind, bringt sie sofort den Teufel ins Spiel. Ein besonders teuflischer Winkelzug ist für sie, daß Lebensschützer Leben als Leben bezeichnen. Der Grund für diese Einstellung ist, daß dadurch angeblich Lebensschützer den Abtreibungsbefürwortern die Möglichkeit nehmen, sich ebenso eloquent auszudrücken. Durch die Bezeichnung von Leben als Leben in Verbindung mit dem Wunsch, das so Bezeichnete zu schützen, werden jene, die Leben auch als Leben sehen, es aber nicht notwendig für schützenswert halten, sprachlich benachteiligt, und zwar absichtlich und aus bösem Willen. Das heißt: Abtreibungsbefürworter dürfen lt. Williams das Leben als Leben bezeichnen, und zwar deshalb, weil sie seine Vernichtung für erwägenswert halten; Abtreibungsgegner dürfen Leben nicht oder nur unter sehr eingeschränkten Umständen als Leben bezeichnen, eben weil sie es als Leben respektieren.
Und das ist unsere komplizierte Lebenswirklichkeit: Nicht jedes Leben ist gleich. Für Liberale wie mich ist es schwierig, darüber zu sprechen, ohne daß wir am Ende wirken wie Liebhaber von Todestribunalen, wie Sturmtruppen, die eure Omas und eure süßen Babys umbringen wollen. Aber ein Fötus kann menschliches Leben sein, ohne die gleichen Rechte zu haben wie die Frau, in deren Körper es wohnt. Sie ist Chef. Ihr Leben, und was für ihre Lebensumstände und Gesundheit richtig ist, sollte die Rechte des nicht autonomen Wesens in ihr automatisch ausstechen. Immer.
Der bedeutungsschwere Einleitungssatz sagt zunächst: Lebenswirklichkeit ist kompliziert (hier stimme ich zu), Frau Williams ist sich über die Lebenswirklichkeit völlig im Klaren (hier bin ich mir nicht so sicher). Unterschwellig schwingt mit: Abtreibungsbefürworter wissen darüber etwas, und das unterscheidet sie wesentlich von Lebensschützern.
Was so kompliziert ist an der Lebenswirklichkeit, ist nicht irgendein persönliches Schicksal, sondern die von der Autorin behauptete Ungleichheit der Menschen. Williams gesteht dem Fötus weniger Rechte (rights) zu – und natürlich hat ein Kind noch lange nach seiner Geburt weniger Rechte als ein Erwachsener. Aber es kann für den Fötus ja allein um die Menschenrechte (human rights) gehen, nicht um bürgerliche Rechte wie Freizügigkeit und Wahlfreiheit. Damit ist der Satz durch die Vermeidung des Wortes human zugleich banal und irreführend. In der Tat, der Embryo hat im Gegensatz zu seiner Mutter nicht das Recht, Auto zu fahren und eine Wohnung zu mieten. Aber er hat, genau wie seine Mutter, sein Vater und alle anderen Menschen, das Recht auf Leben.
Dann schreibt sie zwei Absätze, denen ich voll und ganz zustimme (mit der Ausnahme, daß ich in dem von ihr postulierten „wir“ nicht enthalten bin).
Wenn wir Pro-Choice sind und der Frage nach dem Leben ausweichend begegnen, macht uns das unlogischerweise widersprüchlich. Ich habe Freundinnen, die ihre Abtreibungen als „Ausschabung eines Zellhaufens“ beschrieben und dann, wenige Jahre später, über ihre Schwangerschaften jubelten, die sie ohne Zögern mit Worten wie „das Baby“ und „dies Kind“ beschrieben. Ich kenne Frauen, die erleichtert über ihre Abtreibungen waren und betrübt über ihre Fehlgeburten. Warum können wir uns nicht einigen, daß sie ihre Schwangerschaften völlig verschiedenartig erlebten, daß es aber ziemlich albern ist, so zu tun, als sei das, was in ihnen wuchs, nicht das gleiche? Föten sind nicht so wählerisch. Sie sind nicht nur dann als menschliches Leben bestimmbar, wenn sie geboren werden sollen.
Wenn wir versuchen, so zu tun, als habe Schwangerschaft nichts mit menschlichem Leben zu tun, dann enden wir damit, dumme semantische Sandbilder zu zeichnen: Abtreibung im ersten oder im zweiten Drittel oder Spätabtreibung, und dabei scharwenzeln wir um das Thema im Versuch zu bestimmen, ob es einen einzigen magischen Moment gibt, zu dem ein Fötus Person wird. Bist du Mensch erst, wenn du geboren bist? Erst, wenn du außerhalb des Mutterleibes lebensfähig bist? Bist du in geringerem Maße menschliches Leben, wenn du wie eine Kaulquappe aussiehst, als wenn du am Daumen lutschen kannst?
Hierauf aber folgt eine harsche Verurteilung der Lebensschützer.
Wir sind von diesen Ultrarechten so verängstigt, daß wir vor diesen Unterhaltungen zurückschrecken. Wir lassen uns von diesen Erzkonservativen tyrannisieren mit ihrer Auffassung von „Leben“, bei der sie gegenüber Frauen mit Angstmacherei taktieren und auf unvertretbare Übergriffe wie zwangsweise Ultraschalluntersuchungen drängen. Warum? Weil sie, wenn sie uns mit der nicht einmal genauen Bemerkung kommen, „eine Abtreibung läßt ein schlagendes Herz stehenbleiben“, glauben, uns zu irgendeinem verdammenden Zugeständnis überlisten. Sie glauben, wenn wir einen Fötus als Leben bezeichnen, können sie erreichen, daß Abtreibung zum Mord wird. Und ich glaube, diejenigen unter uns, die unbegrenzte reproduktive Freiheit befürworten, interessiert das einen feuchten Kehricht.
Mir ist klar, daß in der Lebensschutzbewegung (in den USA in noch stärkerem Maße als in Deutschland) mit Sentimentalität gearbeitet wird. Die Aussage mit dem schlagenden Herzen ist ein wenig sentimental und in der Tat nicht genau. Denn der Herzschlag beginnt etwa am 22. Tag der Schwangerschaft – wenn seit 22 Tagen ein neuer Mensch lebt. Es geht aber in der Debatte nicht darum, ob das Herz schon schlägt, sondern darum, ob man einen Menschen zu irgendeinem Zeitpunkt töten darf. In der Tat ist auch „Es ist aber ein Menschenleben“ deshalb kein gutes Argument (obwohl es wahr ist), weil das bereits bekannt ist. Sogar diejenigen Verfechter eines „Rechtes auf Abtreibung“, die dies öffentlich in Frage stellen, wissen (sofern sie nicht seit vor dem Biologieunterricht der Sekundarstufe fest schlafen), daß es sich um Leben handelt – nur stellen sie Leben erst nach der Geburt (manche auch ab dem letzten Schwangerschaftsdrittel) als schutzwürdig dar. Die Behauptung, ein Fötus sei kein menschliches Leben, wird vermutlich niemals aus Irrtum geäußert, sondern immer im Bewußtsein, daß sie unwahr ist. Das ist Williams klar.
Ich stehe fest zu meinem Glauben [ja, da steht my belief], daß Leben mit der Empfängnis beginnt. Und wenn Sie glauben, daß es mit der Geburt beginnt, oder irgendwann im zweiten Schwangerschaftsdrittel, oder wenn das Kind endlich zum College geht, dann können wir uns darüber unterhalten, und ich hoffe, in respektvoller, mitfühlender und angstfreier Weise. Wir können das nicht, wenn die unter uns, die glauben, menschliches Leben bestehe bereits in der Gebärmutter, befürchten, daß wir es aus irgendeinem Grund vermasseln. In einer Kolumne zum Thema „Warum ich Pro-Choice bin“ im Michigan Daily dieser Woche erklärte Emma Maniere ganz richtig: „Einige argumentieren, daß Abtreibung Leben vernichtet, aber ich weiß, daß Abtreibung auch Leben rettet.“ Sie meint damit, daß es Leben nicht nur im wörtlichen medizinischen Sinn rettet, sondern auch in dem Sinn, daß Frauen, die die Wahl haben, sich dann nach den Möglichkeiten für sich selbst und ihre Familien richten. Und ich würde in jedem einzelnen Fall das Leben einer Mutter über das Leben eines Fötus stellen – selbst wenn ich immer noch meine Überzeugung bekenne, daß ein Fötus tatsächlich ein Leben ist. Ein Leben, das wert ist, geopfert zu werden [A life worth sacrificing].
Interessanterweise stellt Williams hier ihr Wissen, daß Leben mit der Zeugung beginnt, als Glauben dar, als Überzeugung – die aber diskutabel ist. Der Satz über gerettetes Leben, den sie zitiert, bedeutet in diesem Zusammenhang, daß jede Unannehmlichkeit, und zwar gleichgültig, ob es um notwendige Sparsamkeit, eine kleinere Wohnung oder das Überleben der Mutter geht, in gleicher Weise das Leben des Kindes zur Disposition stellt. Damit ist Es paßt gerade schlecht ein Argument für Abtreibung.
Die Annahme, daß vorgeburtliches Leben weniger wert ist als das Leben nach der Geburt, hat selbst dann dramatische Folgen, wenn man sie bejaht. Denn dann hätte ein geborenes Siebenmonatskind (sofern man die von Peter Singer und anderen propagierte nachgeburtliche Kindstötung ablehnt, was die Mehrheit der Pro-Choice-Aktivisten tun dürfte) ein eindeutiges Lebensrecht, ein Kind, das im siebten Monat noch ganz gesund in der Gebärmutter lebt, hätte dies Recht aber nicht. Das Zeitfenster, in dem ein Kind in der Gebärmutter weniger sicher aufgehoben ist als im Inkubator, wächst mit fortschreitender Medizin.
Die berechtigte Kritik an (kleinen) hochaggressiven Teilen der amerikanischen Lebensschutzbewegung und an (leider häufigen) unsachlichen und teilweise unrichtigen Argumentationen ändert nichts daran, daß ein Menschenleben von Anfang an Würde und Lebensrecht hat. Beide wohnen jedem Menschen inne. Es ändert auch nichts an meinem Recht auf Leben, wenn jemand, den ich eigentlich nicht mag, mein Leben mit hochsentimentalen und zweifelhaften Argumenten verteidigt. Hier ist ein wesentlicher Denkfehler der Pro-Choice-Aktivisten – sie argumentieren häufig mit der Existenz törichter und aggressiver Lebensschützer für ein vorgebliches Recht auf Abtreibung. Aber es hat keinen Einfluß auf das grundsätzliche Lebensrecht, wenn es auch von aggressiven Dolmen verteidigt wird. Ein mit unrechten oder ungeschickten Mitteln verteidigtes Menschenrecht bleibt trotzdem ein Recht, ebenso wie eine mathematische Gleichung auch dann noch stimmt, wenn der Lehrer Ohrfeigen verteilt. Kritikwürdig sind schlechte Verteidiger der Wahrheit – die Wahrheit selbst steht über aller Kritik.
Hervorragende Analyse! Vielen Dank!
Josef
Dank für den Kommentar!
Ich habe den Artikel von Williams mal gelesen und finde, das hast Du großartig übersetzt, zusammengefasst und kommentiert. Vielen Dank, ganz sicher wäre ich nie darauf gekommen – weder auf die Netzzeitschrift noch auf die Autorin. Wieder was gelernt! Ich habe mir die Frau via Wikipedia und sonstige Einträge und auch auf ihrer Website mal angeschaut. Wie alt mag sie wohl sein? Ich habe mich das gefragt, weil ich nach lesen ihres Artikels dachte, wenn sie älter ist, wird sie anders denken. Ich konnte es auf die Schnelle nicht herausfinden. Nur, dass sie katholisch ist, und dass sie Krebs hatte. Sie hat ein Buch geschrieben mit dem Titel „Gimme Shelter“ – da kenne ich das Lied von den Stones – „Gib mir Schutz“. Meine Überzeugung ist, dass, wer abtreibt, verletzt ist und sich nicht anders zu helfen weiß. Jemand wie sie, die das so vehement verteidigt, erst recht. Natürlich macht man sich einer Tötung schuldig, sie gibt es ja auch zu, aber sie sagt wie ein trotziges Kind: Egal, was solls, meine Entscheidung …. Aber:
Oh, ein Sturm bedroht
heute mein Leben
Wenn ich keinen Schutz bekomme
oh ja, werde ich sterben
Krieg, Kinder, es ist nur einen Schuss entfernt
Es ist nur einen Schuss entfernt
Krieg, Kinder, es ist nur einen Schuss entfernt
Wie gesagt, Claudia, danke für die Gelegenheit zu einer kleinen „Nachdenkerei“ und dafür, dass ich etwas gelernt habe!
Es ist mir nicht einmal besonders wichtig, ob sie aus einer Verletztheit heraus oder aus anderen Gründen für Abtreibung ist. (Ich schreibe bewußt und entgegen meiner Gewohnheit nicht „für ein Recht auf Abtreibung“, weil sie sich so explizit gegen irgendein Lebensrecht des Ungeborenen und für eine Banalisierung der Kindstötung ausspricht.)
Ich habe nicht mehr besonders viel Lust, bei allem Bösen, was gesagt und getan wird, nach den persönlichen Gründen des Sagers oder Täters zu klauben. Ich habe bei mir selbst vor längerer Zeit aufgehört, mich herauszureden mit den widrigen Umständen – und ich halte deshalb fast alle Menschen für fähig, damit aufzuhören.
Danke für den Artikel. Ich denke dass hier die Rechtslage in Deutschland sehr klar ist. Nach Art. 1 GG kommt menschlichem Leben dort wo es existiert Menschenwürde zu. Das gilt auch für ungeborenes Leben. Dem Staat ist es aus diesem Grund verwehrt die willkürliche Tötung von geborenem oder ungeborenem Leben als „rechtmäßig“ gelten zu lassen. Soweit die Verfassungslage, die wohl auch größtenteils akzeptiert ist.
Wesentlicher sind m.E. die Folgewirkungen. Das vorhin gesagte bedeutet ausdrücklich NICHT,
– dass der Gesetzgeber Abtreibung in jedem Fall als rechtswidrig bezeichnen muss.
– dass Ausnahmen davon nur bei Lebensgefahr für die Mutter möglich sind.
– dass der Gesetzgeber Abtreibungen ohne nachvollziehbare Notlage bestrafen muss.
Die drei Behauptungen von vorhin werden im Diskurs immer wieder angeführt – sie finden aber schlicht und einfach verfassungsrechtlich keine Deckung. Aus folgendem Grund. Es gibt Fälle, in denen die Gesundheit (nicht das Leben) einer Frau durch die Schwangerschaft erheblich gefährdet wird (der Gesetzgeber stellt dabei physische und psychische Gesundheit gleich). In diesen Fällen hat jemand das Recht sich zu wehren, auch wenn die Gesundheit von einem völlig Unschuldigem bedroht wird. So sieht es jedenfalls das Grundgesetz.
Zunächst ist von der Rechtslage in Deutschland in obigem Artikel gar nicht die Rede. In der Tat spreche ich gar nicht von irgendwelchen Gesetzen. In juristischem Sinne spreche ich ausschließlich, wenn ich sage, daß es kein Recht auf Abtreibung gibt. Hierin stimme ich mit dem deutschen Recht überein.
Selbst die Zulässigkeit von Notwehr bedeutet nicht, daß es ein „Recht auf Tötung“ gibt.
Im juristischem Sinne stimmt das aber bei vorliegenden Indikationen nicht. Die Rechtswidrigkeit bezieht sich ausschließlich auf die Beratungsregelung. Im Falle einer kriminologischen Indikation z.B. hat die Frau ein Recht auf eine Abtreibung – zumindest im juristischen Sinn, ethisch ist das wieder etwas anderes. Ich denke das wird oft falsch dargestellt. Bezüglich des verlinkten Artikels fällt mir nicht wahnsinnig viel ein, ich denke Sie haben das gut kommentiert.