Auf der Homepage der Linken – einer sich demokratischen Grundsätzen verschreibende Partei – steht seit einiger Zeit unter dem Titel Marsch für das Leben blockieren – Paragraph 218 abschaffen ein Aufruf, in dem die Parteivorsitzende Katja Kipping zitiert wird:
Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigen Körper ist ein Menschenrecht. Dass sich Frauen in Deutschland noch immer nicht ohne Beratungszwang für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden können, ist beschämend. Der Paragraph 218 muss endlich vollständig aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gestrichen werden.
…
Ich rufe alle auf, sich den Protesten gegen Neokonservative und christliche Fundamentalistinnen und Fundamentalisten anzuschließen und am 19. September für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auf die Straße zu gehen.
Am 30. Juni 2015 hatte ich an die Linke gemailt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben zur Blockierung des Marsches für das Leben aufgerufen.
Darf man genehmigte Versammlungen unter freiem Himmel blockieren?
Darf man Menschen, die im Rahmen der freien Meinungsäußerung ihre Meinung sagen, niederbrüllen?
Darf man verhindern, daß Menschen sich waffenlos, friedlich, behördlich genehmigt und vollständig im Rahmen der Gesetze versammeln?
Meiner Ansicht nach darf man nicht.
Aber vielleicht können Sie ja zivilisiert antworten, obwohl ich eine andere Ansicht habe als Sie.Beste Grüße
Claudia Sperlich
Heute erhielt ich diese Antwort:
Sehr geehrte Frau Sperlich,
Frau Kipping ist immer sehr beschäftigt und hat mich deswegen gebeten, Ihnen zu antworten.
Zu Ihrer Frage möchte ich Folgendes sagen:
Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Der Paragraph 218 greift dieses Recht an, in dem er den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt. Nur, wenn Frauen sich einer Zwangsberatung unterziehen, wird von einer Strafe abgesehen. Der Paragraph 218 gehört deshalb endlich vollkommen abgeschafft. Die Frauenbewegung fordert dies schon seit Jahrzehnten.
Der Marsch für das Leben steht diesem Fortschritt entgegen. Konservative fordern hier, das Recht auf die sexuelle Selbstbestimmung der Frau einzuschränken. Diese Forderung ist rückschrittlich und falsch. Deswegen unterstützt die Partei DIE LINKE ich die Proteste gegen den Marsch für das Leben und ruft dazu auf, sich an diesen zu beteiligen. Dass Frau Kipping in ihrer Pressemitteilung zu einer Blockade aufruft, ist missverständlich, da sie lediglich die Gegenproteste unterstützt. Selbstverständlich hält sie das Demonstrationsrecht in Deutschland hoch. Konservativen und antifeministischen Menschen etwas entgegen zusetzen hält Frau Kipping jedoch für die Aufgabe jedes Menschen mit Gerechtigkeitssinn.Mit besten Grüßen,
Kerstin Wolter
Ja, Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht, das sich selbstverständlich auch auf die Sexualität bezieht.
Nein, der § 218 greift dies Recht nicht an.
Denn es geht bei Abtreibung nicht um sexuelle Selbstbestimmung, sondern um das Leben. Es geht im § 218 StGB um Art. 2 Abs. 2 GG – und zwar in Bezug auf das Kind. Davon unbeschadet darf nach deutschem Recht jede Frau bei gegenseitigem Einverständnis Sex haben, mit wem sie will. Sie darf nur nicht beseitigen, wen sie will. Niemand darf das.
Als Mensch mit Gerechtigkeitssinn unterstütze ich den Marsch für das Leben.
„Es geht im § 218 StGB um Art. 2 Abs. 2 GG – und zwar in Bezug auf das Kind. Davon unbeschadet darf nach deutschem Recht jede Frau bei gegenseitigem Einverständnis Sex haben, mit wem sie will. Sie darf nur nicht beseitigen, wen sie will. Niemand darf das.“
Dieser Satz gefällt mir sehr. Sagt er doch kurz und knapp aus, worum es in dieser Diskussion geht. Ich selbst habe noch keine klare Meinung zur Frage nach Abtreibung, Lebensschutz, Sterbehilfe usw. Doch gibt mir diese Aussage gerade einen wertvollen Impuls und Denkanstoß.
Liebe Grüße
Es freut mich sehr, wenn ich zum Nachdenken anregen kann.
„Der Paragraph 218 muss endlich vollständig aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gestrichen werden.“
Ich frage mich, was Frau Kipping gegen die Unwirksamkeit des Rücktritts nach Verjährung des Leistungs- oder Nacherfüllungsanspruchs hat — diese Regelung hat sich m.E. bewährt. Aber solange bei Abschaffung des § 218 BGB keine Menschenleben in Gefahr sind…
Also, wenn die Kinder endlich volljährig sind, aber irgendwie nicht so geworden, wie die Eltern das wünschen, kann man sie trotzdem nicht reklamieren. Da gebe ich dem BGB uneingeschränkt recht.
„Darf man verhindern, daß Menschen sich waffenlos, friedlich, behördlich genehmigt und vollständig im Rahmen der Gesetze versammeln?
Meiner Ansicht nach darf man nicht.“
Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Vor allem darf man auch Gottesdienste nicht stören.
Beim Marsch für das Leben werden Sie mich trotzdem nicht finden. Alleine weil ich Gottes bestgeföhnten Heissluftballon Martin Lohmann nicht einmal 5 Minuten lang aushalte.
Schade, ich denke, man sollte bei einem so wichtigen Anliegen Animositäten hintan stellen. Auch wenn die Formulierung – nun ja, nicht nett, aber wundervoll pointiert ist.
Die Antwort war mal wieder bestes Politikersch: also eigentlich haben wir ja gar nicht gesagt, was uns vorgeworfen wird, und überhaupt geht es doch um was ganz anderes, Übergeordnetes…
Ja, und implizit: Wer gegen Abtreibung ist, hat keinen Gerechtigkeitssinn.
Genau. Dabei ist es ja nicht so (humanae vitae mal außen vor; das interessiert die da eh nicht), daß Kondom und Pille nicht existieren. Man könnte ja sowas wie verantwortlich handeln…