Und zwar zum Marsch für das Leben am Samstag, dem 19. September, um 13.00 Uhr vor dem Bundeskanzleramt.
Erforderlich: Humor und gute Nerven. Massive Störungen sind angekündigt. Sinnvoll: Nicht zu dünne Kleidung. Der Wetterbericht vermutet wolkigen Himmel, geringes Niederschlagsrisiko, Temperaturen zwischen 17°C und 20°C.
Wahrscheinlich werde ich als Ordnerin eingeteilt. Ich freue mich, bei dieser wichtigen Aktion mitmachen zu können. Ich bin traurig, daß sie nötig ist. Ich möchte den zu erwartenden Krakeelern so freundlich wie möglich begegnen.
Von Herzen wünsche ich, daß immer mehr Menschen sich bewegen lassen, das Leben in jedem Stadium zu achten. Aber selbst wenn der Marsch für das Leben überhaupt keine solche Wirkung hat (ich kann es durchaus nicht einschätzen), will ich klar Stellung nehmen. Für das Leben jedes Menschen. Für das Leben von Kranken, Unbequemen, sich und andere Belastenden. Und auch für das Leben der Unausstehlichen, der Boshaften und der Bescheuerten. Für jedes einzelne Menschenleben.
Wenn Störer des Störens wegen kommen einfach sagen: Die Demonstrierenden möchten nicht, dass ihr an der Demonstration teilnehmt. Denn es soll ja eine Darlegung (Demonstration) unserer Positionen sein, nicht anderer.
Erfahrungsgemäß helfen vernunftgesteuerte Hinweise gegen die Störer nicht.
Wenn Menschen des Störens – und nicht des parallelen Protestierens wegen – anreisen, werden sie sich von den Rechten von Anderen nicht unbedingt bzw. nur mehr oder weniger irritieren lassen.
Die Blockiererei und Störerei und Beschimpferei finde ich absolut letztklassig. Sie haben genauso das Recht öffentlich für die Anliegen, die Ihnen bedeutsam sind, einzutreten wie jeder andere auch. Ich bin dafür Konflikte auf der Argumentationsebene zu lösen. „Hätt Maria…..“ ist kein Argument.
Vielleicht wäre es ein konstruktiver Weg einmal klar darzulegen wofür man eigentlich steht und wofür nicht. Der Bundesverband Lebensrecht ist da ja ziemlich zurückhaltend. Auch die sogenannte „Berliner Erklärung“ sagt nicht sonderlich viel aus. Was bedeutet „Die geltenden Abtreibungsgesetze und ihre Praxis einer grundlegenden Prüfung und Korrektur zu unterziehen, so dass sie endlich dem gesetzlichen Auftrag des Schutzes Ungeborener gerecht werden.“ genau? Das die Indikationslösung wieder eingeführt werden soll oder der Status vor 1975? Was ist das eigentliche Ziel hinter dem Marsch? Punkt 3 der Erklärung würde darauf hinweisen, dass man die medizinische Indikation aus dem $ 218 streichen will – stimmt das auch? Punkt 5 der Erklärung ist komplett skurril und lächerlich. Auch wenn 100 % der Abtreibungen von Staat finanziert würden, was nicht der Fall ist, blieben dann pro Konfliktfall gerade mal 300,- Euro übrig. Inwieweit man damit eine vermeintliche oder tatsächliche Notlage lösen will bleibt dahingestellt. Es kling aber wenigstens gut.
Der Bundesverband für Lebensrecht wendet sich grundsätzlich, in jedem Fall, gegen Abtreibung. Die Position der Lebensschutzbewegung ist deutlich genug: Abtreibung ist immer, ausnahmslos, ein Unrecht. Konsens ist zunächst Beratung, praktische und begleitende Hilfe für Mütter in Not. Die Schwerpunkte sind in den einzelnen Gruppen und Grüppchen verschieden; das geht von Aufklärung und Begleitung zu Behörden sowie Ausbau von Geburtshäusern für „anonyme Geburten“ (Achtung, juristisch eine etwas schwierige Sache), Hinweis auf und Unterstützung von Babyklappen, Hinweis auf Adoptionsmöglichkeiten bis zu praktischen Hilfen wie (z.B. bei KALEB in Berlin) Kleiderkammern für Mutter und Kind. Spenden spielen eine wichtige Rolle. Die medizinische Indikation – die ja besagt, daß bei psychischer und / oder physischer Beeinträchtigung der Mutter (nicht: des Kindes) eine Abtreibung straffrei bleibt, wird von Lebensschützern allgemein als unsinnig gesehen, vor allem, weil sie so ein Gummiparagraph ist. Sofern das Leben der Mutter aller Wahrscheinlichkeit nach nur durch eine das Kind gefährdende Maßnahme gerettet werden kann, ist das nicht mit Abtreibung gleichzusetzen – sofern alles Menschenmögliche getan wird, um das Kind zu retten. Wenn also der Tod des Kindes eine ungewollte und unvermeidliche Auswirkung einer für die Mutter notwendigen therapeutischen Maßnahme ist, muß man das (da werden alle Lebensschützer mir zustimmen) hinnehmen. In keinem anderen Fall ist Abtreibung gerechtfertigt.
Ok, das bedeutet also, dass der BVL will, dass Frauen, die ungewollt schwanger sind und die durch die Schwangerschaft nachweislich gesundheitlich schwer geschädigt würden durch Androhung von Gewalt dazu gezwungen werden, das Kind auszutragen. Warum Sie das dann nicht einfach laut und deutlich sondern verstecken sich hinter irgendwelchen Formulierungen wie „Hilfe zum Leben“ und „Freunde des Lebens“ und „Kultur des Lebens“ usw.
Befindet sich eine Frau z.b. in einer schweren psychischen Notlage, z.b. Depression, dann könnten Sie ihr in der Situation gar nicht helfen, da Sie in der Schwangerschaft gar keine wirkungsvollen Medikamente geben könnten.
Anonyme Geburten und Babyklappen (beides wird jetzt Glück ohnehin eingeschränkt) machen vielleicht zusammen etwa 100 Fälle im Jahr aus und Adoptionen als Alternative zur Abtreibung findet sogar die kirchliche Aktion Leben in Österreich indiskutabel.
Bitte sinnerfassend lesen. Genau das fordert, erwartet oder hofft der BVL nicht.
Um es noch einmal ganz genau zu sagen:
Wenn Mutter in Lebensgefahr
und dies therapierbar
aber nur mit Lebensgefahr für Kind
dann
nur dann
Kindstod unvermeidliches Übel.
Hätte man auch ohne meine Hilfe herausbekommen können.
„Es ist sehr, sehr wichtig, was Ihr da macht!“ Das hatte Papst Franziskus in einem persönlichen Gespräch den Veranstaltern von „Marsch für das Leben ins Stammbuch geschrieben. Ferner bat er, alle Teilnehmer des Marsches herzlich von ihm zu grüßen und wünschte der Veranstaltung Gottes Segen.
Wie mir scheint, hat sich Kardinal Marx durch diese eindeutige und Mut machende Stellungnahme zu einem eher halbherzigen Grußwort an die Teilnehmer genötigt gefühlt. Doch verstehe ich nicht, wie er als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz den Spagat zu DONUM VITAE schafft. Der papsttreue Bloggger Felix Honekamp hat nämlich aus dem 30-seitigen DBK Abschlussbericht zum sogenannten überdiözesanen Gesprächsprozess mühsam herausklamüsert, dass die „Lizenz zum Töten“, für die die Beratungsstelle steht „eine bis heute nicht verheilte Wunde“ sei, für die „dringend Wege de Versöhnung gefunden werden“ müssten. Gilt das Wort von Papst Johannes Paul II. nicht mehr, der die deutschen Bischöfe diesbezüglich zur Ordnung gerufen hat? Wem will das Grußwort Sand in die Augen streuen?
„Humor und gute Nerven“ empfiehlt Claudia Sperlich!
Die angebliche „Lizenz zum Töten“ spart der betroffenen Frau im besten (oder schlimmsten) Fall eine bedingte Geldstrafe. Der Ausstieg der Kirche aus dem Beratungssystem hatte schlicht und einfach nur eine einzige Auswirkung – der Anteil der Konfliktberatungen bei der Caritas hat sich auf unter 1 % minimiert. Das Strafrecht ist schlicht und einfach eine völlig wirkungslose Waffe gegen Abtreibungen. Aus gutem Grund. Mehr als 50 % der Frauen, die abtreiben haben bereits Kinder – sie haben also bereits erlebt was „Mutterfreuden“ in unserer Gesellschaft bedeuten. Und sie würden jederzeit lieber 2 Jahre in den schlimmsten Knast gehen als das noch einmal zu erleben.
Das ist ein Hohn für die Frauen, die wirklich in „schlimmsten Knästen“ sind. Sagen Sie bitte einer Frau in einem iranischen oder saudiarabischen Knast, ihr Schicksal sei weniger schlimm als in Deutschland ein Kind zu haben.
Da habe ich mich ungenau ausgedrückt Aber wenn eine Frau in Deutschland wg. Verstoß gegen § 218 verurteilt wird kommt sie auch in ein deutsches Gefängnis. Und hier – um es plakativer zu machen- sind Monate Haft für viele Frauen sicher attraktiver als 9 Monate ungewollte Schwangerschaft + Geburt. So wurde es mir zumindest schon öfter in Diskussionen gesagt. Dies nur um den unerschütterlichen Glauben der Lebensschützer-Fraktion in die Wirksamkeit von Strafandrohungen zu relativieren (diese läge für die unbescholtene Ersttäterin aber ohnehin bei einer bedingten Geldstrafe).
Ach, das glaubste selbst nicht. Lieber Knast und für immer vorbestraft als Kind? Ich halte Frauen generell für zu gescheit für so eine Erwägung.
Ich will jetzt nicht pingelig sein aber Strafen unter einem Jahr verjähren nach der doppelten Verbüßungsdauer also in diesem Fall 18 Monate.